In dem vom Wirtschaftsministerium in Warschau erarbeiteten Dokument wird u.a. die Form der Bewirtschaftung von neuen 8 Tsd. Hektar Grund, die laut Gesetz vom 30. Mai 2008 -Änderung des Gesetzes über die Sonderwirtschaftszonen in ihren Gebietsbereich aufgenommen wurden sowie von den 150 Hektar aus dem Stammfond, die noch zu bewirtschaften sind, festgelegt.
Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der „Konzeption für die Entwicklung von Sonderwirtschaftszonen” bei der Benennung von Investitionen, die für die polnische Wirtschaft von Interesse wären. Es werden hier folgende genannt:
• Investitionen mit Innovationscharakter (der von Gutachten mindestens einer Forschungsstelle in Polen bzw. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bestätigt wurde);
• Investitionen, die in Wirtschaftsbereichen mit Prioritätscharakter durchgeführt werden, wie Automobilindustrie, Luftfahrt, Elektronik, Maschinenbau, Biotechnologie, Fein- und Spezialchemikalienproduktion, Herstellung von Pharmazeutika sowie von Wasch- und Körperpflegemitteln, F+E, moderne Dienstleistungen, Anlagebau für die Produktion von Brennstoffen und von Energie aus erneuerbaren Quellen;
• Investitionen zur Förderung von Gründungszentren bzw. von Industrie- oder Technologieparks;
• Investitionen mit dem Ziel der Industrialisierung von schwach entwickelten Regionen;
• Investitionen, die der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen dienen - je nach Arbeitslosenquote im jeweiligen Landkreis.
In dem Dokument wurden auch Regelungen darüber festgelegt, wie neue Grundstücke an die Sonderwirtschaftszonen angeschlossen werden können in Abhängigkeit davon, wer der Grundstücksbesitzer sei. Darüber hinaus wurde vom Wirtschaftsressort vorgeschrieben, dass der Antrag auf Änderung der Grenzen einer Sonderwirtschaftszone u.a. unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung dieser Änderung mit der Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft und bezüglich auf Grundstückseignung für die Investition beurteilt werden soll.
Gemäß diesem Dokument sind die geschäftsführenden Organe in den Sonderwirtschaftszonen dazu verpflichtet, sämtliche Grundstücke, die an die Sonderwirtschaftszonen angeschlossen wurden und bisher keinen Investor gefunden haben bis Ende des ersten Quartals 2009 einer Prüfung zu unterziehen. Das Ziel ist es, den Ist-Zustand zu analysieren sowie Änderungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Im Dokument wurden auch Ergebnisse der Arbeit von Sonderwirtschaftszonen besprochen. Seit ihrer Gründung wurden dort 10,4 Prozent sämtlicher ausländischen Direktinvestitionen umgesetzt. Ende Juni 2008 hatten über 197 Tsd. Menschen in den Sonderwirtschaftszonen Arbeit und das gesamte Investitionsvolumen erreichte 51,2 Mrd. Zloty.
Die Regierung beschloss, die Sonderwirtschaftszonen bis Ende 2020, d.h. bis zum Ende der nächsten Finanzperspektive der Europäischen Union aufrecht zu erhalten.
Tomasz Urbański
I.Botschaftssekretär
Abteilung für Handel und Investitionen